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   BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21   

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https://dejure.org/2022,4327
BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,4327)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2022 - 4 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,4327)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,4327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StPO
    Heimtückemord: Arglosigkeit des Tatopfers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Würdigung des Mordmerkmals der Heimtücke bzgl. der Tötung der Schwägerin mit der Waffe durch Abgabe eines Schusses in den Brustkorb

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Rechtliche Würdigung des Mordmerkmals der Heimtücke bzgl. der Tötung der Schwägerin mit der Waffe durch Abgabe eines Schusses in den Brustkorb

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Mordmerkmal Heimtücke - Die Arglosigkeit des Opfers

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Examensklassiker: Anforderungen an die Arglosigkeit im Rahmen der Heimtücke

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Anforderungen an die Arglosigkeit im Rahmen der Heimtücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 364
  • StV 2023, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633; vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).

    Ohne Bedeutung für die Frage der Arglosigkeit ist dabei, ob das Opfer gerade einen Angriff gegen das Leben erwartet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, aaO) oder es die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt.

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10

    Mord (Voraussetzung der Heimtücke: Arglosigkeit); minder schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2010 ? 2 StR 274/10, NStZ-RR 2011, 10; Urteil vom 9. Januar 1991 ? 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2010 ? 2 StR 274/10, NStZ-RR 2011, 10; Urteil vom 9. Januar 1991 ? 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21, NStZ 2022, 364, 365; Beschluss vom 10. Januar 1989 - 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7).

    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist schließlich, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21, NStZ 2022, 364, 365; Urteil vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 Rn. 9).

  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22

    Heimtückemord (Voraussetzungen: Ausnutzen der Arglosigkeit beruhenden

    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 4 StR 137/23

    Tödliche Schüsse in Brackwede - Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig

    Zum grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt, dem ersten vom Täter mit Tötungsvorsatz geführten Angriff (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9; Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 13; jeweils mwN), war das Opfer daher nicht mehr arglos.

    Dass es sich keines Angriffs auf sein Leben versah, ändert hieran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9 mwN).

  • LG Arnsberg, 02.09.2022 - 4 Ks 28/22
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGH NStZ 2022, 364, beck-online).
  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (BGH, Beschluss vom 15.02.2022, 4 StR 491/21).
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